Hallo miteinander,
Ich habe mal eine etwas andere Frage:
Durch das ich erst frisch in der Welt der Waffen und Schiesskeller angekommen bin, hat mich die Faszination gepackt und ich mir nach einigen Besuchen auf dem Schiessstand einen WES beantragt. Aufgrund eines R-Eintrags in der Armada, ging das allerdings bloss über ein paar Umwege. Schliesslich habe ich den WES bekommen und mein erstes Sturmgwehr und eine Pistole gekauft. Kurze Zeit später wollte ich mir einen Traum erfüllen und eine Beretta 92x erwerben. Auf das zweite Gesuch hin, erhielt ich wieder eine Aufforderung, mein Sanitätsdossier zuzustellen. Nach einem Anruf stellte sich dies aber als Fehler heraus und so bekahm ich den zweiten WES zugeschickt. Da ich mit dem Gedanken spiele, ab nächstem Jahr einem Schützenverein beizutreten, liebäugle ich mit dem Erwerb eines SIG 550. Dies benötigt allerdings schon den dritten WES in kürzester Zeit.
Nun zu meiner Frage:
1) Darf ich innerhalb von 1 Monat gleich drei WES beantragen?
2) Droht mir unter Umständen eine Vorladung/Erklärung?
3) Könnte ich aufgrund des dritten Gesuchs einen WES ohne weitere Gründe verwehrt bekommen?
4) Darf ich, sofern noch gültig, den gleichen Strafregisterauszug drei Mal verwenden?
Wohnhaft bin ich im Kanton Aargau und der dritte WES würde ich gleich für 2 Feuerwaffen (evt. eine 1911 9mm) beantragen. Somit käme ich auf 5 Waffen. Waffenschrank und Tresor selbstverständlich vorhanden.
Besten Dank für eure Antworten!
Ich habe mal eine etwas andere Frage:
Durch das ich erst frisch in der Welt der Waffen und Schiesskeller angekommen bin, hat mich die Faszination gepackt und ich mir nach einigen Besuchen auf dem Schiessstand einen WES beantragt. Aufgrund eines R-Eintrags in der Armada, ging das allerdings bloss über ein paar Umwege. Schliesslich habe ich den WES bekommen und mein erstes Sturmgwehr und eine Pistole gekauft. Kurze Zeit später wollte ich mir einen Traum erfüllen und eine Beretta 92x erwerben. Auf das zweite Gesuch hin, erhielt ich wieder eine Aufforderung, mein Sanitätsdossier zuzustellen. Nach einem Anruf stellte sich dies aber als Fehler heraus und so bekahm ich den zweiten WES zugeschickt. Da ich mit dem Gedanken spiele, ab nächstem Jahr einem Schützenverein beizutreten, liebäugle ich mit dem Erwerb eines SIG 550. Dies benötigt allerdings schon den dritten WES in kürzester Zeit.
Nun zu meiner Frage:
1) Darf ich innerhalb von 1 Monat gleich drei WES beantragen?
2) Droht mir unter Umständen eine Vorladung/Erklärung?
3) Könnte ich aufgrund des dritten Gesuchs einen WES ohne weitere Gründe verwehrt bekommen?
4) Darf ich, sofern noch gültig, den gleichen Strafregisterauszug drei Mal verwenden?
Wohnhaft bin ich im Kanton Aargau und der dritte WES würde ich gleich für 2 Feuerwaffen (evt. eine 1911 9mm) beantragen. Somit käme ich auf 5 Waffen. Waffenschrank und Tresor selbstverständlich vorhanden.
Besten Dank für eure Antworten!