Guten Abend miteinander,
Kurz vorab:
Herzlichen Dank für eure Antworten bei meiner zuletzt gestellten Frage!
Ich kümmere mich derzeit um eine ABK Sammler und habe eine Frage dazu.
Auch wenn die Frage für den Einen oder Anderen selbstverständlich ist, möchte ich die Gesuche in jedem Fall korrekt ausfüllen und lieber einmal zu viel gefragt haben.
In meinem Fall gibt es eine kleine Besonderheit, wegen dieser ich mich bei euch nochmals rückversichern möchte.
Als Beilage zur ABK für Sammler verlangt die KaPo im Aargau ein Verzeichnis; "Vollständige Liste der bisher gesammelten halbautomatischen Feuerwaffen mit LHK".
Da ich eine "verbotene" Waffe erwerben möchte, die auf unter 60cm kürzbar ist, wäre dies somit meine erste "halbautomatische Feuerwaffe mit LHK".
Frage 1)
Ich nehme an, dass ich diese nicht eintragen muss, da ich sie bisher noch nicht besitze, korrekt?
Dazu kommt im gleichen Brief ein Gesuch um eine Statusänderung für ein Sturmgewehr von WES auf ABK Sportschütze (von der Fachstelle so empfohlen).
Frage 2)
Da ich auch diese Waffe noch nicht mit "LHK" besitze, muss ich auch diese nicht in das Verzeichnis aufnehmen, korrekt?
Vor einer Woche habe ich für das Feldschiessen eine ABK Sportschütze beantragt und diese genehmigt bekommen. Somit habe ich die Bewilligung für den Erwerbs einer bis drei Halbautomaten mit "LHK". Dieses Gewehr ist allerdings beim Händler noch nicht angekommen - darauf warte ich noch. Zwischenzeitlich möchte ich für ein anderes Modell die o.g. ABK Sammler beantragen.
Frage 3)
Auch das über die ABK Sportschütze bestellte Gewehr muss ich noch nicht in die Liste eintragen, da ich es ja noch nicht besitze, korrekt?
Frage 4)
Die Liste verlangt meinem Verständnis nach nur ein Verzeichnis über die "Halbautomaten mit grossem Magazin", nicht über alle mittels WES genehmigten Pistolen, korrekt?
Frage 5)
Fragt sich abschliessend, ob ich in dieser Situation tatsächlich eine leere Liste abgeben muss, oder ob ich die Waffe aus Frage 2 (Statusänderung) und Frage 3 (bewilligt, nicht gekauft) schonmal vorab angeben soll/muss?
Frage 6)
Folglich würde jeder, der zum ersten Mal eine ABK Sammler beantragt, eine leere Liste abgeben, sofern er/sie/es zuvor nicht schon mittels ABK Sportschützen eine entsprechende Waffe erworben hat, korrekt?
Das Sicherheitskonzept dürfte keine Probleme bereiten, da ich für die Aufbewahrung (Tresor und Waffenschrank) schon positive Rückmeldung im letzten Beitrag ernten durfte.
Die entsprechenden Kaufbelege lege ich natürlich bei.
Frage 7)
Muss ich mit einem abschliessbaren Waffentresor der Klasse EN 14450 S1 den Verschluss noch separat (z.B. im Innentresor mit separatem Schlüssel) aufbewahren, oder darf ich diesen in der Waffe lassen? Die Magazine sind selbstverständlich leer und separat im Innentresor des Waffenschrank aufbewahrt.
So, das wars mal wieder!
Falls ich noch etwas wichtiges vergessen habe oder ihr einen wertvollen Tipp in dieser Angelegenheit für mich habt, bin ich euch sehr dankbar, wenn ihr diesen mit mir teilt.
Ich danke euch im Vorfeld schonmal herzlich für eure wertvollen Antworten.
Denke es ist besser das Internet einmal zu viel gefragt zu haben, als im Nachhinein mit der KaPo auf Basis von Steuergeldern unnötige Diskussionen zu führen.
Wenn man sowas beantragt, dann wohl richtig, oder?
Grüsse!
Kurz vorab:
Herzlichen Dank für eure Antworten bei meiner zuletzt gestellten Frage!
Ich kümmere mich derzeit um eine ABK Sammler und habe eine Frage dazu.
Auch wenn die Frage für den Einen oder Anderen selbstverständlich ist, möchte ich die Gesuche in jedem Fall korrekt ausfüllen und lieber einmal zu viel gefragt haben.
In meinem Fall gibt es eine kleine Besonderheit, wegen dieser ich mich bei euch nochmals rückversichern möchte.
Als Beilage zur ABK für Sammler verlangt die KaPo im Aargau ein Verzeichnis; "Vollständige Liste der bisher gesammelten halbautomatischen Feuerwaffen mit LHK".
Da ich eine "verbotene" Waffe erwerben möchte, die auf unter 60cm kürzbar ist, wäre dies somit meine erste "halbautomatische Feuerwaffe mit LHK".
Frage 1)
Ich nehme an, dass ich diese nicht eintragen muss, da ich sie bisher noch nicht besitze, korrekt?
Dazu kommt im gleichen Brief ein Gesuch um eine Statusänderung für ein Sturmgewehr von WES auf ABK Sportschütze (von der Fachstelle so empfohlen).
Frage 2)
Da ich auch diese Waffe noch nicht mit "LHK" besitze, muss ich auch diese nicht in das Verzeichnis aufnehmen, korrekt?
Vor einer Woche habe ich für das Feldschiessen eine ABK Sportschütze beantragt und diese genehmigt bekommen. Somit habe ich die Bewilligung für den Erwerbs einer bis drei Halbautomaten mit "LHK". Dieses Gewehr ist allerdings beim Händler noch nicht angekommen - darauf warte ich noch. Zwischenzeitlich möchte ich für ein anderes Modell die o.g. ABK Sammler beantragen.
Frage 3)
Auch das über die ABK Sportschütze bestellte Gewehr muss ich noch nicht in die Liste eintragen, da ich es ja noch nicht besitze, korrekt?
Frage 4)
Die Liste verlangt meinem Verständnis nach nur ein Verzeichnis über die "Halbautomaten mit grossem Magazin", nicht über alle mittels WES genehmigten Pistolen, korrekt?
Frage 5)
Fragt sich abschliessend, ob ich in dieser Situation tatsächlich eine leere Liste abgeben muss, oder ob ich die Waffe aus Frage 2 (Statusänderung) und Frage 3 (bewilligt, nicht gekauft) schonmal vorab angeben soll/muss?
Frage 6)
Folglich würde jeder, der zum ersten Mal eine ABK Sammler beantragt, eine leere Liste abgeben, sofern er/sie/es zuvor nicht schon mittels ABK Sportschützen eine entsprechende Waffe erworben hat, korrekt?
Das Sicherheitskonzept dürfte keine Probleme bereiten, da ich für die Aufbewahrung (Tresor und Waffenschrank) schon positive Rückmeldung im letzten Beitrag ernten durfte.
Die entsprechenden Kaufbelege lege ich natürlich bei.
Frage 7)
Muss ich mit einem abschliessbaren Waffentresor der Klasse EN 14450 S1 den Verschluss noch separat (z.B. im Innentresor mit separatem Schlüssel) aufbewahren, oder darf ich diesen in der Waffe lassen? Die Magazine sind selbstverständlich leer und separat im Innentresor des Waffenschrank aufbewahrt.
So, das wars mal wieder!
Falls ich noch etwas wichtiges vergessen habe oder ihr einen wertvollen Tipp in dieser Angelegenheit für mich habt, bin ich euch sehr dankbar, wenn ihr diesen mit mir teilt.
Ich danke euch im Vorfeld schonmal herzlich für eure wertvollen Antworten.
Denke es ist besser das Internet einmal zu viel gefragt zu haben, als im Nachhinein mit der KaPo auf Basis von Steuergeldern unnötige Diskussionen zu führen.
Wenn man sowas beantragt, dann wohl richtig, oder?
Grüsse!