Ich habe im Sommer 21 die Matura abgeschlossen und habe nun noch bei diversen Arbeitgebern ein wenig gearbeitet (Temporär/Ferienjobs. Die RS Stare ich im Januar.
Beim Erwerbsersatz steht: "Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren."
Ich habe gesamthaft 5 Wochen gearbeitet.
Im EO steht, dass "In allen übrigen Dienstleistungen z.B. WK, erhalten Armeeangehörige 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens."
Wie ist das nun? Ist es 80% des Lohnes, den ich in dieser Zeit verdient habe oder der Durchschnitt vom Jahr, der dann zu tief wäre und ich "nur" die min. 62/Tag erhalten würde?
Ich weiss, dass man als Durchdiener in der RS immer das minimum erhält, die Frage ist also, ob mir in der VBA2 ebenfalls das Minimum ausgezahlt wird oder eben 80% des Lohnes den ich während meiner Erwerbstätigkeit erhielt?
Ich blicke da leider nicht durch.
Beim Erwerbsersatz steht: "Als Erwerbstätige gelten Personen, die in den letzten 12 Monaten vor dem Einrücken während mindestens vier Wochen erwerbstätig waren."
Ich habe gesamthaft 5 Wochen gearbeitet.
Im EO steht, dass "In allen übrigen Dienstleistungen z.B. WK, erhalten Armeeangehörige 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens."
Wie ist das nun? Ist es 80% des Lohnes, den ich in dieser Zeit verdient habe oder der Durchschnitt vom Jahr, der dann zu tief wäre und ich "nur" die min. 62/Tag erhalten würde?
Ich weiss, dass man als Durchdiener in der RS immer das minimum erhält, die Frage ist also, ob mir in der VBA2 ebenfalls das Minimum ausgezahlt wird oder eben 80% des Lohnes den ich während meiner Erwerbstätigkeit erhielt?
Ich blicke da leider nicht durch.