Hallo zusammen
Ich hätte eine Frage zum EO bei selbständiger Erwerbstätigkeit während dem Studium, bei der mir seitens der Ausgleichskasse bis jetzt niemand so richtig weiterhelfen konnte. Und zwar ist es so: Ich studiere Vollzeit und arbeite in den Semesterferien jeweils selbständig im Bereich IT. Das heisst, ich arbeite von Januar bis Mai aufgrund der Uni gar nichts, von Juli bis Mitte Oktober jedoch vollzeit. Jetzt hatte ich dieses Jahr meinen ersten WK und ging davon aus, dass ich dafür 80% meines Lohnes WÄHREND der Erwerbstätigkeit von Juni bis Oktober bekommen werde. Seitens der Augleichskasse waren sie jedoch der Meinung, dass man den Lohn der drei Monate durch 12 dividieren wird und das durchschnittliche Monatseinkommen des letzten Jahres berechnet. Kurzes Beispiel:
Angestellt mit Arbeitsvertrag Juni - Oktober: 4000.- Monatslohn * 0.8 = 3200.- EO pro Monat
Selbständig Erwerbend Juni - Oktober: (4000.- Monatslohn * 5 / 12) * 0.8 = 1333.- EO pro Monat
Das würde ja heissen, dass ich nur aufgrund meiner Selbständigkeit, bei gleichem Einkommen im letzten Jahr weniger EO bekomme, als jemand, der über die Semesterferien angestellt ist? Ist das denn korrekt so? Da ich mein Studium selber finanzieren muss, bin ich auch darauf angewiesen, in den Semesterferien wirklich arbeiten und Geld verdienen zu können und das macht dann schon einen beträchtlichen Unterschied aus für mich.
Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder verstehe ich da etwas falsch? Vielen Dank für Eure Antworten und liebe Grüsse
Ich hätte eine Frage zum EO bei selbständiger Erwerbstätigkeit während dem Studium, bei der mir seitens der Ausgleichskasse bis jetzt niemand so richtig weiterhelfen konnte. Und zwar ist es so: Ich studiere Vollzeit und arbeite in den Semesterferien jeweils selbständig im Bereich IT. Das heisst, ich arbeite von Januar bis Mai aufgrund der Uni gar nichts, von Juli bis Mitte Oktober jedoch vollzeit. Jetzt hatte ich dieses Jahr meinen ersten WK und ging davon aus, dass ich dafür 80% meines Lohnes WÄHREND der Erwerbstätigkeit von Juni bis Oktober bekommen werde. Seitens der Augleichskasse waren sie jedoch der Meinung, dass man den Lohn der drei Monate durch 12 dividieren wird und das durchschnittliche Monatseinkommen des letzten Jahres berechnet. Kurzes Beispiel:
Angestellt mit Arbeitsvertrag Juni - Oktober: 4000.- Monatslohn * 0.8 = 3200.- EO pro Monat
Selbständig Erwerbend Juni - Oktober: (4000.- Monatslohn * 5 / 12) * 0.8 = 1333.- EO pro Monat
Das würde ja heissen, dass ich nur aufgrund meiner Selbständigkeit, bei gleichem Einkommen im letzten Jahr weniger EO bekomme, als jemand, der über die Semesterferien angestellt ist? Ist das denn korrekt so? Da ich mein Studium selber finanzieren muss, bin ich auch darauf angewiesen, in den Semesterferien wirklich arbeiten und Geld verdienen zu können und das macht dann schon einen beträchtlichen Unterschied aus für mich.
Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder verstehe ich da etwas falsch? Vielen Dank für Eure Antworten und liebe Grüsse